Gewerkeübergreifende Prüfung

Aufgrund der erhöhten Komplexität neu errichteter Gebäude und deren technischen Systemen wird die Durchführung von Funktionsprüfungen der gesamten funktionalen Kette immer häufiger durch bauordnungsrechtliche Vorschriften gefordert. Hierbei handelt es sich insbesondere um Anlagen mit sicherheitsrelevanten Funktionen zur Erfüllung bauordnungsrechtlich geforderter Schutzziele und allgemein betriebsnotwendige Anlagen zur Erfüllung der von betriebsspezifisch definierten Schutzzielen.

Wesentlicher Bestandteil dieser Prüfung ist die Feststellung der ordnungs-gemäßen Ansteuerung einer sicherheitstechnischen Anlage bei sämtlichen Arten der Ansteuerung sowie die Feststellung der Rückwirkungsfreiheit derer Systeme, die an eine solche sicherheitsrelevante Anlage angeschlossen sind. Die Gewerke übergreifende Prüfung dient darüber hinaus der Überprüfung von technischen Gebäudeausstattungen bei außergewöhnlichen Betriebszuständen (z.B. Brandfall, Wegfall der allgemeinen Stromversorgung, etc.) Hierbei werden insbesondere die verschiedenen Anlagenbestandteile hinsichtlich ihrer Wirksamkeit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens untereinander mit anderen Anlagen überprüft.

Die Gewerke übergreifende Prüfung kann sowohl

  • vor der erstmaligen Nutzung der baulichen Anlage,
  • unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung einer technischen Anlage sowie
  • darauf folgend in Abständen von nicht mehr als drei Jahren

durchgeführt werden.

(zurück zur Übersicht)